Das DIBt hat die Fassung 2025/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen veröffentlicht.
(mih) Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat im Einvernehmen mit den Bundesländern die Fassung 2025/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Informativ steht auch eine Fassung im Änderungsmodus zur Verfügung.
Die Bundesländer können die MVV TB 2025/1 nun in Landesrecht umsetzen. Rechtlich verbindlich wird eine baurechtliche Vorschrift wie die VV TB erst nach Einführung durch das jeweilige Bundesland (Baurecht ist Ländersache). Welche Fassung der MVV TB in welchem Bundesland anwendbar ist, lässt sich hier nachlesen.
Für Bauprodukte für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU) gemäß Teil C 2.15 gibt es keine Änderungen gegenüber der Ausgabe 2024.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!