Kennzeichnung und Prüfung von Silvesterfeuerwerk

Aufgrund der Richtlinie 2013/29/EU nimmt die Kennzeichnungsvielfalt bei Feuerwerksartikeln zu. In der EU werden die pyrotechnischen Gegenstände von 15 benannten Stellen überprüft.

(skl) Für das kommende Silvesterfest können Feuerwerksartikel in Deutschland letztmals mit dem alten Zulassungszeichen der Form „BAM-PII-XXXX“ versehen sein. Darauf weist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hin. Dabei steht „PII“ für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, die letzten vier Ziffern zeigen eine fortlaufende (Zulassungs-)Nummer an.

Ab 2017 gilt gemäß der Richtlinie 2013/29/EU über pyrotechnische Gegenstände allein die Kennzeichnung mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der europäischen Prüfstelle, welche die Qualitätssicherung beim jeweiligen Feuerwerkshersteller bzw. -importeur überwacht. Die BAM hat die europaweit gültige Kennnummer 0589, ein von ihr geprüfter Feuerwerkskörper hat eine Registriernummer der Form „0589-F2-XXXX“. „F2“ steht für Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – darunter fallen die im Einzelhandel an drei Tagen vor Silvester erhältlichen Raketen, Fontänen, Batterien und Knallkörper. Die letzten vier Ziffern zeigen auch hier eine fortlaufende Nummer an.

Als eine von derzeit 15 benannten Stellen in der EU überprüft die BAM Feuerwerksartikel. Bei der Prüfung wird etwa untersucht, ob die vom Hersteller gelieferten Feuerwerks-Baumuster mit der technischen Zeichnung übereinstimmen, angegebene Mengenangaben stimmen und keine unzulässigen Stoffe verwendet wurden. Geprüft wird mit Hilfe eines Rütteltests sowie eines Warmlagertests auch, ob Feuerwerkskörper den Belastungen bei Handhabung, Transport und Lagerung standhalten. In der anschließenden Funktionsprüfung müssen alle Prüfmuster die vorgegebenen Anforderungen zur Zeitverzögerung nach Zündung, Schallwerte und Flugrichtung sowie -höhe einhalten.

In diesem Jahr hat die BAM für die Feuerwerkskategorie F2 genau 40 Baumusterprüfungen gemäß Richtlinie 2013/29/EU selbst vorgenommen. Durch andere benannte Stellen in der EU erfolgten rund 500 Baumusterprüfungen – allein für den deutschen Markt.

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