Immissionsschutzrecht aktualisiert
Die Bundesregierung hat fünf BImSchV u.a. an europäische Regelungen angepasst.
(mih) Die Bundesregierung hat die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen“ vom 24. März 2017 bekannt gemacht (BGBl. 2017 I S. 656). Mit der Verordnung, die heute in Kraft tritt, werden folgende Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) geändert (u.a. werden nun ADR/RID/ADN 2017 in Bezug genommen):
- 2. BImSchV – Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
- 20. BImSchV – Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin
- 21. BImSchV – Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen
- 25. BImSchV – Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie
- 31. BImSchV – Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen
Mit der Richtlinie 2014/99/EU vom 21. Oktober 2014 (L 304 S. 89) hatte die Europäische Kommission die Richtlinie 2009/126/EG […] über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen vom 21. Oktober 2009 geändert, um sie an den technischen Fortschritt anzupassen.

