Höhere Biozid-Gebühren

Die Europäische Kommission hat die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 564/2013 aufgeführten Gebührensätze geändert, um der Inflation Rechnung zu tragen.

(mih) Die Europäische Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 564/2013 geändert und somit zum ersten Mal die darin aufgeführten Biozid-Gebühren erhöht und an die Inflation angepasst. Dies geschieht mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1490 vom 24. Juli 2025 (ABl. L, 2025/1490, 25.7.2025), die am 14. August 2025 in Kraft getreten ist.

Laut REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden sollen die Standardgebühren für Unternehmen – z.B. für die Genehmigung von Wirkstoffen, Unionszulassungen und technische Gleichwertigkeitsprüfungen – um 19,5 Prozent steigen. Diese Erhöhung soll die durchschnittliche jährliche Inflationsrate in Europa zwischen 2021 und 2023 widerspiegeln.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) würden weiterhin die bekannten Gebührenermäßigungen und Kriterien gelten. Die Höhe der Ermäßigung werde wie bisher als Prozentsatz der Standardgebühren berechnet.

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