BAMBGebV aktualisiert

Das BMWE hat die Gebühren für bestimmte Leistungen der BAM angepasst.

(mih) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die „Erste Verordnung zur Änderung der BAM Besondere Gebührenverordnung [BAMBGebV]“ mit Datum vom 26. November 2025 bekannt gemacht (BGBl. 2025 I Nr. 294); sie ist am 2. Dezember 2025 in Kraft getreten.

In der BAMBGebV ist festgelegt, in welcher Höhe die Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM) Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhebt. Dies betrifft die Gebühren und Auslagen für Leistungen, die erbracht werden aufgrund

  • des Beschussgesetzes (BeschG),
  • der Beschussverordnung (BeschussV),
  • des Sprengstoffgesetzes (SprengG),
  • der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV),
  • der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV),
  • der Deponieverordnung (DepV) und
  • der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),

Leistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind nun nicht mehr genannt.

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