Gegen den Ozon-Abbau in der Atmosphäre

Die Verordnung (EU) 2024/590 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009.

(mih) Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben die Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, in neuer Fassung bekannt gemacht. Dies geschieht mit der Verordnung (EU) 2024/590 vom 7. Februar 2024 (ABl. L, 2024/590, 20. Februar 2024); die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 wird aufgehoben.

Festgelegt werden die Vorschriften für die Produktion, die Einfuhr, die Ausfuhr, das Inverkehrbringen, die Lagerung und anschließende Lieferung von ozonabbauenden Stoffen und für ihre Verwendung, Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung, für die Übermittlung von Informationen über diese Stoffe sowie die Ein- und Ausfuhr, das Inverkehrbringen, die anschließende Lieferung und die Verwendung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die solche Stoffe enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen.

Die Verordnung (EU) 2024/590 tritt am 11. März 2024 in Kraft. Einige Bestimmungen gelten erst ab 3. März 2025.

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