GefStoffV und BetrSichV aktualisiert

Mit einer Artikelverordnung wird die Richtlinie 2014/27/EU in nationales Recht umgesetzt.

(mih) Im BGBl. 2016 I S. 2549 ist die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 15. November 2016 bekannt gemacht worden. Mit der Artikelverordnung werden die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und weitere Arbeitsschutzverordnungen angepasst. Sie ist am 19. November 2016 in Kraft getreten.

Mit Artikel 1 werden die Arbeitsschutzregelungen der GefStoffV geändert. Diese Änderungen sind erforderlich, da die Richtlinie 2014/27/EU sowohl die Gefahrstoff-Richtlinie 98/24/EG als auch die Krebs-Richtlinie 2004/37/EG an das geänderte EU-System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen angepasst hat. Art. 1 der Verordnung dient dazu, diese Richtlinie umzusetzen. Gleichzeitig wird der Bereich des Inverkehrbringens in der GefStoffV kompatibel zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) gestaltet.

Artikel 2 ändert die 2015 neu gefasste BetrSichV. Dies betrifft im Verordnungsverfahren neu aufgenommene Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, bei denen sich in der Praxis Anpassungsbedarf gezeigt hat. Die Änderungen beeinflussen nicht das Schutzniveau, erleichtern jedoch das Vollzugshandeln und die Anwendung in der Praxis.

Artikel 3 enthält Folgeänderungen in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und in der Baustellenverordnung (BaustellV), die sich aus der Anpassung der GefStoffV an das EU-Recht ergeben.

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