Bußgeldkataloge zur BetrSichV

Die LASI-Veröffentlichung 62 soll den zuständigen Aufsichtsbehörden als Hilfestellung dienen, um Vorschriften der BetrSichV länderübergreifend einheitlich umzusetzen.

(mih) Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat vor Kurzem Bußgeldkataloge zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als LASI-Veröffentlichung (LV) 62 zur Verfügung gestellt. Sie sollen als Hilfestellung für die zuständigen Aufsichtsbehörden dienen, um diese Vorschriften länderübergreifend einheitlich umzusetzen.

Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass der BetrSichV sind im Wesentlichen die §§ 18 und 19 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und hinsichtlich der „überwachungsbedürftigen Anlagen“ und solcher Anlagen, die von einem Arbeitgeber ohne Beschäftigte verwendet werden, zusätzlich die §§ 34 und 37 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie § 19 Abs. 3 Chemikaliengesetz (ChemG).

Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen hat der Arbeitgeber zu treffen. Stellen die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Aufsicht Defizite und Mängel bezüglich der getroffenen Schutzmaßnahmen oder der Gefährdungsbeurteilung fest, so sind für eine Reihe wesentlicher Verstöße Ordnungswidrigkeitstatbestände in § 22 Abs. 1 bis 3 BetrSichV festgelegt worden, die auf § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG sowie § 39 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a und b ProdSG basieren.

Ein wesentliches Ziel der BetrSichV ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Darüber hinaus dient sie hinsichtlich „überwachungsbedürftiger Anlagen“ auch dem Schutz „anderer Personen im Gefahrenbereich, die aufgrund der Verwendung dieser Anlagen durch Arbeitgeber gefährdet werden können“.

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