Betriebssicherheit: aktualisierte Vorgaben
Das BMAS hat eine TRBS ergänzt und drei in neuer Fassung bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) ergänzt und drei neu gefasst. Dies geschieht mit den Bekanntmachungen vom 10. bzw. 14. Januar 2019, veröffentlicht im GMBl 2019 S. 21, 28, 36 bzw. 39.
- TRBS 2111 Teil 1 „Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln”
- TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten”
- TRBS 2121 Teil 3 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen”
- TRBS 2121 Teil 4 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln”.

