Überprüfung von TRGS
Für die Überprüfung mehrerer Technischen Regeln für Gefahrstoffe benötigt der Ausschuss für Gefahrstoffe Hinweise aus der Praxis.
(ak) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Überprüfung von Technischen Regeln (TRGS) um Hinweise aus der Praxis gebeten. Betroffen sind:
- die TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen"
- die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
- die TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material"
- die TRGS 552 "N-Nitrosamine"
- die TRGS 617 "Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden" sowie
- die TRGS 619 "Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle".
Betriebliche Anwender wie Sicherheitsingenieure oder Sicherheitsbeauftragte können Anmerkungen und Stellungnahmen dazu bis zum 15. Mai 2011 an die Geschäftstelle des AGS bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin senden. Möglich ist dies per Fax unter 0231/9071-2611, per E-Mail an ags@baua.bund.de oder per Post: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), Geschäftsführung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund.
Der AGS erstellt unter anderem Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) als Hilfe für die Praxis. Um die Qualität dieser praxisnahen Handlungshilfen zu sichern, überprüft er diese Technischen Regeln regelmäßig und bearbeitet sie bei Bedarf.

