„Stand der Technik“ erläutert

Die BAuA hat einen Zeitschriftenbeitrag zur Verfügung gestellt, in welchem der Begriff und die Zusammenhänge im Gefahrstoffrecht erläutert werden.

(mih) Der Stand der Technik als unbestimmter Rechtsbegriff wird im Gefahrstoffrecht als Maßstab genutzt, um Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu muss er eindeutig bestimmbar sein. Mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 460 „Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik“ wurde eine einheitliche Vorgehensweise zur Auslegung des Standes der Technik geschaffen.

In dem Beitrag „Stand der Technik – Anwendung im Gefahrstoffrecht“ in der Zeitschrift „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“ 74 (2014) Nr. 9, S. 347 erläutern Dr.-Ing. Torsten Wolf, Dr. Eva Lechtenberg-Auffarth, Dr. Michael Born und Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl den Begriff und die Zusammenhänge im Gefahrstoffrecht. Außerdem zeigen sie u.a., wie sich ein Stand der Technik ableiten lässt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt den Beitrag hier zum Download zur Verfügung.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de