Gefahren eindeutig kommunizieren

Bei der Kennzeichnung von Chemikalien sind unterschiedliche Pflichten beim Inverkehrbringen und bei Tätigkeiten damit zu beachten.

(mih) Die Kennzeichnung von Chemikalien ist eine wichtige Voraussetzung, um Gefahren eindeutig zu kommunizieren. Dabei gibt es jedoch Unterschiede zwischen dem Inverkehrbringen von Chemikalien gemäß dem „Global Harmonisierten System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (GHS) bzw. nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (CLP) und bei Tätigkeiten mit Chemikalien im Betrieb.

Die Internationale Sektion der IVSS (Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit) für Prävention in der Chemie hat die Pflichten für Anwender hinsichtlich beider Bereiche verglichen und in einer 16-seitigen Broschüre zusammengestellt.

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