ECHA wird künftig AGW empfehlen
Ab 2020 wird die Europäische Chemikalienagentur der Europäischen Kommission vier bis fünf Arbeitsplatzgrenzwerte pro Jahr vorschlagen.
(mih) Die Europäische Kommission und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) haben vereinbart, dass die ECHA künftig regelmäßig Empfehlungen für Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW – Occupational Exposure Limits (OEL)) zum Schutz von Arbeitnehmern, die mit gefährlichen Chemikalien umgehen, abgeben werden. Gemäß der Vereinbarung muss die ECHA ab 2020 vier bis fünf AGW pro Jahr beurteilen.
Dazu wird die ECHA wissenschaftliche Dossiers ausarbeiten und AGW vorschlagen: im Rahmen der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Krebs-Richtlinie) und der Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

