ECHA aktualisiert Leitlinien
Die Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien wurden um neue Gefahrenklassen erweitert und neu strukturiert.
(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Leitlinien zur Anwendung der Kriterien nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) aktualisiert. Dabei wurden in den Teilen 3 bzw. 4 Leitlinien eingeführt zu den neuen Gefahrenklassen:
- endokriner Disruptor mit Wirkung auf die Gesundheit des Menschen (Teil 3.11);
- endokriner Disruptor mit Wirkung auf die Umwelt (Teil 4.2);
- persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT)/sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) (Teil 4.3);
- persistent, mobil und toxisch (PMT)/sehr persistent und sehr mobil (vPvM) (Teil 4.3).
Dies machte es erforderlich, die CLP-Leitlinien in ihre verschiedenen Teile aufzuteilen, um sie leichter verwenden zu können. Daher bestehen die Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien nun aus fünf englischsprachigen Dokumenten:
- Überblick über die Leitliniereihe
- Teil 1: Allgemeine Grundsätze für Einstufung und Kennzeichnung
- Teil 2: Physikalische Gefahren
- Teil 3: Gesundheitsgefahren
- Teil 4/5: Umweltgefahren u. zusätzliche Gefahren
Die Leitlinien zu endokrinen Disruptoren wurden gemeinsam mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entwickelt.
Diese Leitlinien sind eine Reihe umfassender technischer und wissenschaftlicher Dokumente über die Umsetzung der CLP-Verordnung. Das Ziel ist es, detaillierte Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien auf physikalische, gesundheitliche und Umweltgefahren bereitzustellen.

