Chemikalienrecht: Änderungen vorgesehen

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, um das ChemG und weitere chemikalienrechtliche Vorschriften u.a. vollständig an die CLP-Verordnung anzupassen.

(mih) Der Bundestag hat ein „Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes [ChemG] und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Änderungen chemikalienrechtlicher Vorschriften auf EU-Ebene sowie eine Regelungsbitte des Bundesrates umzusetzen.

Nach dem Auslaufen von Übergangsvorschriften zur Gefährlichkeitseinstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist es erforderlich, das nationale Chemikalienrecht nun vollständig an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) anzupassen. Gleichzeitig ist das ChemG an den neuen Anh. VIII CLP-Verordnung anzupassen, welcher ab 1. Januar 2020 EU-weit verbindlich geltende Vorgaben für Rezepturmitteilungen der Hersteller von bestimmten gefährlichen Gemischen (sog. Giftinformationsmitteilungen) enthält, welche der gesundheitlichen Notfallberatung dienen. Weitere Änderungen betreffen die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) und Biozidprodukte.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sowie die Stellungnahme des Bundesrates aus dem ersten Durchgang sind in der Bundestag Drucksache 18/11949 zu finden. Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen sind im Einzelnen in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit dargestellt (Bundestag Drucksache 18/12582).

Das Gesetz wird nun erneut dem Bundesrat zugeleitet, der im Rahmen seiner abschließenden Beratungen darüber zu entscheiden hat, ob er den Vermittlungsausschuss anruft. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

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