Brexit und REACH

Die britische Regierung stellt Informationen zur Verfügung, wie die Auflagen der UK-REACH-Verordnung nach Ende der Übergangsphase eingehalten werden können

(ur) Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsfrist nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Die bislang geltende REACH-Verordnung wird dann voraussichtlich durch UK-REACH ersetzt. Darauf weist der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin.
In diesem Zuge sollten Unternehmen dafür sorgen, dass ihre Lieferketten nach der Übergangsfrist weiter gesichert sind. Nun stellt die britische Regierung eine Anleitung (How to comply with REACH chemical regulations) zur Verfügung, wie Unternehmen die Auflagen der UK-REACH-Verordnung nach Ende der Übergangsphase einhalten können.

Weiter bietet der REACH-CLP-Biozid Helpdesk auf seiner Internetseite, basierend auf den bisherigen Empfehlungen für Unternehmen, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurden, ein Dossier zum Thema Brexit und die Folgen für die REACH-, CLP-, und Biozid-Verordnung an.

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