Bekannte Versender

Ablaufende Zulassungen werden verlängert

(ur) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) führt derzeit keine Vor-Ort-Kontrollen durch, was zu einem Ablauf der Zulassung einzelner bekannter Versender führen kann.
Wie das LBA weiter bekannt gibt, können die innerhalb der kommenden Monate ablaufenden Zulassungen bekannter Versender - beginnend ab ihrem Ablauf - ohne eine Vor-Ort-Kontrolle vorübergehend um einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden. Die vorübergehende Verlängerung der Zulassung erfolgt unter der Bedingung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Für Neuzulassungen von bekannten Versendern ist eine Vor-Ort-Kontrolle obligatorisch. Aktuell entscheidet das LBA daher nicht über Anträge auf Neuzulassung als bekannter Versender.

Über Änderungen bestehender Zulassungen als bekannter Versender wird weiter entscheiden, sofern für eine Entscheidung keine Vor-Ort-Kontrolle erforderlich ist.
Anfragen an das Referat können per E-Mail an bekannteversender@lba.de gestellt werden.

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de