Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren

Könnte eine Pfandpflicht Brände verringern und die Sammelmenge steigern?

| Abfälle | Meldungen

(ur) Entsorgungsunternehmen berichten vermehrt von Bränden in Abfallentsorgungsanlagen, welche auf eine fehlerhafte Sammlung und Entsorgung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus (LIB) bzw. batteriehaltigen Elektroaltgeräten (EAG) zurückgeführt werden. Betroffen sind u.a. Abfallströme wie Verpackungsabfall, Restabfall, Sperrmüll, EAG und Altpapier. In Verbindung mit zunehmenden Verkaufs- und Abfallmengen an LIB steht die korrekte Zuführung zur Entsorgung im Fokus und verschiedene Akteure fordern eine Pfandpflicht für LIB.

Ein Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) „Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren“ untersuchte nun, ob die Einführung einer Pfandpflicht auf LIB ein geeignetes Instrument ist, um LIB in die korrekten Entsorgungspfade zu lenken, Brandereignisse entlang der Entsorgungskette zu reduzieren sowie Sammelmengen von Altbatterien zu steigern. Insbesondere unter den Aspekten einer realistischen Umsetzungsperspektive und Implementation werden drei mögliche Optionen analysiert:

  • kein Pfand auf LIB,
  • Pfand auf sämtliche LIB,
  • Pfand auf ausgewählte LIB.

Letztere Option halten die Autoren des Gutachtens dazu geeignet, um Brände zu vermeiden, die Sammelmenge von LIB sowie von EAG, in denen LIB verbaut sind, zu steigern.  
Zudem betrachtet das Gutachten weitere (alternative) Maßnahmen zur Fortentwicklung der Sammlung von LIB.

Das 181 Seiten umfassende Gutachten kann kostenlos von den Internetseiten des Umweltbundesamtes (UBA) heruntergeladen werden.

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