Die Richtlinie VDI 6202 Blatt 10 gibt praxisnahe Vorgaben zur systematischen Beprobung, Untersuchung und Bewertung von Materialchargen.
(os) Asbesthaltige Baustoffe finden sich in zahlreichen Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden – häufig unerkannt. Besonders bei Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen besteht daher das Risiko, dass asbesthaltige Bestandteile unbeabsichtigt in den Stoffkreislauf gelangen. Ein sicherer Umgang mit Schadstoffen im Bauschutt wird jedoch in der heutigen Zeit immer wichtiger, weshalb der Druck wächst, mineralische Baustoffe im Sinne der Kreislaufwirtschaft hochwertig zu recyceln – ein Ziel, das ohne verlässliche Asbestanalytik nicht erreichbar ist.
An dieser Stelle setzt die im Dezember 2025 erschienene Richtlinie VDI 6202 Blatt 10 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest in mineralischen Bau- und Abbruchabfällen“ an und gibt praxisnahe, technisch präzise Vorgaben, wie Materialchargen systematisch beprobt, untersucht und bewertet werden müssen.
Mit der Veröffentlichung dieser neuen Richtlinie will der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit potenziell asbesthaltigen Bau- und Abbruchmaterialien vorgeben. Dafür schafft die Richtlinie erstmals einen normativen, fachlich fundierten Rahmen für Erkundung, Probenahme und Bewertung technischer Asbestprodukte in Recyclingmaterialien und Altablagerungen, wodurch eine Lücke im technischen Regelwerk geschlossen wird. Planende, Bauherren, Entsorgungsunternehmen und Behörden erhalten so ein Werkzeug, das in der Praxis für mehr Sicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz sorgt – und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Qualität im Baustoffrecycling leistet.
Die Richtlinie ergänzt bestehende Vorgaben wie die LAGA-Mitteilung 23, die TRGS 517/519 sowie die Ersatzbaustoffverordnung und setzt einen klar strukturierten, praxisorientierten Standard für die Untersuchung mineralischer Abbruchmaterialien. Checklisten, Prozessdarstellungen und Materiallisten unterstützen dabei, Probenahmemengen, Probendichten und Analysenmethoden korrekt festzulegen und Dokumentationspflichten umfassend zu erfüllen. So wird eine Grundlage geschaffen für belastbare und rechtssichere Ergebnisse.
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