HBCD-haltige Abfälle: Entsorgung vereinfacht

Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit POP und zur Änderung der AVV zugestimmt. Damit sind HBCD-haltige Wärmedämmplatten kein gefährlicher Abfall.

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(mih) Die Entsorgung von Styropordämmplatten, welche das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, wird einfacher und preisgünstiger: Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 der von der Bundesregierung beschlossenen „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen [POP] und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung [AVV]“ (Bundesrat Drucksache 488/17) ohne Änderungen zugestimmt. Sie kann wie vorgesehen kurz nach der Verkündung in Kraft treten.

Art. 1 umfasst die neue „Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung – POP-Abfall-ÜberwV)“. Wärmedämmplatten mit dem POP HBCD werden somit nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung für die Entsorgung.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft begrüßte die Entscheidung des Bundesrates, mit welcher die Entsorgung dieser Abfälle langfristig gesichert wird. Der Beschluss sieht zudem vor, dass diese Abfälle dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen unterliegen: „Diesen Kompromiss akzeptieren wir“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Mit der angepassten Verordnung sei es in erster Linie gelungen, dass sich die Entsorgungsengpässe vom letzten Jahr nicht wiederholen würden.

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