Gefährliche Abfälle: vermeiden und verwerten

Das UBA hat untersuchen lassen, welche Potenziale und Maßnahmen es gibt, um gefährliche Abfälle zu vermeiden und insbesondere hochwertig zu verwerten.

| Abfälle | Meldungen

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Potenziale und Maßnahmen zur Vermeidung und insbesondere zur hochwertigen Verwertung gefährlicher Abfälle veröffentlicht. Das Ziel des Projekts war es, Recyclingpotenziale für ausgewählte Abfallarten zu identifizieren.

Dazu wurden aus den produktionsspezifischen gefährlichen Abfällen gemäß Kap. 1 bis 9 und 11 bis 16 Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 27 Abfallschlüssel ausgewählt, um sie vertiefend hinsichtlich der Recyclingpotenziale zu untersuchen. Um zu beschreiben und zu analysieren, wie sie entstehen, wie deren Entsorgungswege aussehen und welche Inhaltsstoffe für die gefährlichen Eigenschaften verantwortlich sind, wurde in Datenbanken und in der Literatur recherchiert und es wurden Abfallerzeuger und Betreiber von Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen befragt.

Im Abschlussbericht sind zudem Verfahren, um die gefährlichen Stoffe zu zerstören, umzuwandeln oder zu separieren, sowie geeignete Verwertungsverfahren dargestellt. Mit einer zuvor erarbeiteten Bewertungsmethode wurden diese Verfahren untereinander verglichen und bewertet. Aus den Ergebnissen abgeleitete Handlungsempfehlungen sollen dabei helfen, bestehende Hemmnisse zu überwinden, um die Recyclingpotenziale auszuschöpfen.

In Deutschland sind 2014 rund 22,3 Mio. t als gefährlich eingestufte Abfälle angefallen. Welche Abfälle als gefährlich einzustufen sind, regelt die AVV, die auf entsprechende Gefährlichkeitskriterien des Anh. III der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien verweist. Insgesamt sind 405 Abfallarten als gefährlich eingestuft, für welche das Gebot zum Recycling gemäß Abfallhierarchie nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ebenso gilt wie für ungefährliche Abfälle.

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