Ab dem 12. Oktober 2018 sind in allen EU-Mitgliedstaaten neue Kraftstoffkennzeichnungen Pflicht. Deutschland versäumt die Umsetzungsfrist.
(ur) Für die nationale Umsetzung einer entsprechenden EU-Vorgabe ist die Anpassung einer Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) erforderlich, die noch nicht vorliegt. Somit wird Deutschland im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarn die Umsetzungsfrist versäumen. Darauf macht der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) aufmerksam.
Nach Art. 7 der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe muss europaweit eine neue Kraftstoffkennzeichnung eingeführt werden. Damit sollen Verbraucher verständliche und verlässliche Informationen über die Kraftstoffe erhalten, mit denen sie regelmäßig ihre Autos betanken können.
Schon 2016 hatten europäische und deutsche Normungsorganisationen daher entsprechende Regelungen zur Kraftstoffkennzeichnung erarbeitet und mit der DIN EN 16942 veröffentlicht. Die EU-einheitliche Kennzeichnung soll auch Fehlbetankung vermeiden, denn die Kraftstoffsorten haben bisher häufig spezielle nationale Bezeichnungen, die sich nicht immer eindeutig von einer Sprache in die andere übersetzen lassen, wie beispielsweise "gasolina" für Benzin in Spanien und "gasoil" oder "gazole" für Diesel in Frankreich.
Die neuen Kennzeichnungen mit verschiedenen geometrischen Formen für Benzinsorten wie Super E10, Super (E5) und E85, Diesel sowie für gasförmige Kraftstoffe sollen verpflichtend angebracht werden
Nach Informationen des BDBe wird das für die Umsetzung der vier Jahre alten EU-Richtlinie verantwortliche Bundesumweltministerium einen entsprechenden Verordnungsentwurf erst im Frühjahr 2019 vorlegen.
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