Dies betrifft die Zuteilung des Symbols der Vereinten Nationen für Umschließungen (UN-Kennzeichen).
(mih) Polen hat die zuständigen Behörden benannt, welche das Symbol der Vereinten Nationen für Umschließungen (UN-Kennzeichen) zuteilen. Diese Angaben hat Polen bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) notifiziert. Eine Behörde ist dabei zuständig für Verpackungen, einschließlich IBC und Großverpackungen, eine weitere für Druckgefäße sowie ortsbewegliche Tanks. Für Schüttgut-Container ist keine Behörde benannt.
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