Dichtheitsprüfung für Druckgaspackungen (Update)

Erneut hat die BAM die Zusammenstellung der Grundlagen, um alternative Methoden der Dichtheitsprüfung für gefüllte Druckgaspackungen nach Abs. 6.2.6.3.2 ADR anzuerkennen, aktualisiert.

(mih) Jede gefüllte Druckgaspackung muss einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Das Standardverfahren hierfür ist die Prüfung in einem Heißwasserbad nach Abs. 6.2.6.3.1 ADR. Kommt dieses Verfahren in der Praxis im spezifischen Anwendungsfall nicht in Frage, so ist es gemäß Abs. 6.2.6.3.2 ADR möglich, mit Zustimmung der zuständigen Behörde alternative Methoden anzuwenden, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleisten.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Grundlagen dazu in einem vier Seiten umfassenden Dokument zusammengestellt. Es liegt nun nochmals aktualisiert in der Revision 4 vom 10. Oktober 2017 vor.

Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 f) Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ist die BAM die zuständige Behörde in Deutschland, um solche alternativen Methoden der Dichtheitsprüfung anzuerkennen.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de