BAM aktualisiert Listen und Überwachungsprotokolle
In den beiden Übersichten sind Inspektionsstellen für IBC und Überwachungsstellen gemäß BAM-GGR 001 aufgeführt. Zudem wurden drei Mustervorlagen für bauartspezifische Überwachungsprotokolle überarbeitet.
(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat in Zusammenhang mit Verpackungen und IBC zwei Listen und drei Mustervorlagen aktualisiert:
- die 14 Seiten umfassende Liste der von der BAM anerkannten Inspektionsstellen für die Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen/Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) für die Beförderung gefährlicher Güter (Stand 1. Oktober 2020) mit 54 Einträgen. Neben den Adress- und Kontaktdaten der Stellen, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben, enthält die Liste auch das Stempelbild der jeweiligen Inspektionsstelle;
- die sieben Seiten umfassende Liste der von der BAM anerkannten Überwachungsstellen zur Durchführung der Überwachungsbegehungen gemäß BAM-Gefahrgutregel (BAM-GGR) 001 (Stand 24. September 2021) mit 17 Einträgen. Neben den Kontakt- und Adressdaten der Stellen, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben, sind auch Angaben zu den Bereichen enthalten, für welche die jeweilige Überwachungsstelle anerkannt ist;
- drei Mustervorlagen für bauartspezifische Überwachungsprotokolle betreffend Verpackungen aus Metall, Verpackungen aus Kunststoff und wiederaufgearbeitete Fässer aus Metall.

