Weniger Gefahrgutzwischenfälle im Luftverkehr

Das LBA hat seine Statistik über gemeldete Gefahrgutzwischenfälle im Luftverkehr und auf Verkehrsflughäfen fortgeschrieben.

(mih) Gefahrgutzwischenfälle im Luftverkehr und auf Verkehrsflughäfen sind gemäß den international gültigen Gefahrgutvorschriften innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Behörden zu melden – die zuständige Behörde in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Im vergangenen Jahr wurden laut LBA 73.085 Gefahrgutzwischenfälle gemeldet; das sind 17 Prozent weniger als 2012.

Die Tabelle zeigt die Entwicklung bei den gemeldeten Gefahrgutzwischenfällen seit 2004:

Jahr gemeldete Gefahrgutzwischenfälle
2004 1.385
2005 1.149
2006* 5.231
2007 11.641
2008 20.851
2009 37.510
2010 80.399
2011 74.094
2012 88.007
2013 73.085
*Seit 2006 werden dem LBA von den Luftfahrtunternehmen und Verkehrsflughäfen zusätzlich alle Gefahrgutzwischenfälle gemeldet, bei denen Entnahmen im Reisegepäck der Passagiere stattgefunden haben. Da gleichzeitig in den vergangenen Jahren verstärkt kontrolliert wurde, hat sich die Zahl der gemeldeten Zwischenfälle deutlich nach oben verändert.


Für die Meldung von Gefahrgutzwischenfällen steht ein Formular (Dangerous Goods Occurrence Report) des LBA zur Verfügung.

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