Was 2022 im Gepäck erlaubt ist und was nicht

Tabelle 2.3.A der 63. Auflage (2022) der IATA-DGR veröffentlicht

(ur) Gefährliche Güter dürfen nicht von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck mitgeführt werden. Ausnahme: die in Tabelle 2.3.A der IATA-Gefahrgutvorschriften (IATA-DGR) gelisteten Gegenstände und Stoffe. Dabei sind im Handgepäck zugelassene gefährliche Güter auch „zum Mitführen am Körper“ erlaubt, außer wenn anderweitig vorgegeben.

Die ab 2022 (63. Ausgabe der IATA-DGR) gültige 2-seitige Liste kann nun in den Sprachversionen Englisch und Deutsch von den Internetseiten des Dachverbands der Fluggesellschaften heruntergeladen werden.

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