Vorschau auf die IATA-DGR 2025
Die IATA hat die wichtigsten Änderungen in der 66. Ausgabe ihrer Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr zusammengefasst.
(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat auf vier Seiten eine Auswahl der wichtigsten Änderungen in der 66. Ausgabe ihrer Gefahrgutvorschriften (Dangerous Goods Regulations – DGR) für 2025 veröffentlicht. Die Änderungen und Ergänzungen in den IATA-DGR 2025 basieren auf der Ausgabe 2025-2026 der Technical Instructions (TI) der International Civil Aviation Organization (ICAO) für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf dem Luftweg. Zudem sind Anpassungen berücksichtigt, welche das Dangerous Goods Board der IATA beschlossen hat.
Die Änderungen betreffen insbesondere folgende Abschnitte und Unterabschnitte:
- 1.2.7: Ausnahmen für Datenlogger und Ladungsortungseinrichtungen
- 2.3, 2.8: von Passagieren oder Crew mitgeführte gefährliche Güter sowie Abweichungen der Staaten und Luftverkehrsgesellschaften
- 3.1, 3.4, 3.6, 3.9: Klassifizierung
- 4.2, 4.4: neue Einträge im Verzeichnis der gefährlichen Güter sowie geänderte und neue Sonderbestimmungen
- 5: Verpackungsanweisungen
- 6.2, 6.4: Spezifikationen für Verpackungen sowie Bau- und Prüfanforderungen für Flaschen und geschlossene Kryo-Behälter
- 7.1, 7.3: Kennzeichnung von Lithiumbatterien
- 8.1, 8.2: Dokumentation bei UN 3171 und Luftfrachtbrief
- 9.1, 9.3: Handhabung
- 10.7: radioaktive Stoffe und UN 1845
- Anh. A bis F

