Update: Lithium-Batterien als Luftfracht
Am 1. April 2016 treten aktualisierte Vorschriften für die Beförderung von Lithium-Batterien als Luftfracht in Kraft. Die IATA hat ihre Informationen dazu überarbeitet.
(mih) Am 1. April 2016 treten aktualisierte Vorschriften für die Beförderung von Lithium-Batterien als Luftfracht in Kraft. Die International Air Transport Association (IATA) hatte darüber bereits Anfang November vergangenen Jahres informiert. Die Informationen dazu wurden jetzt überarbeitet und konkretisiert.
Betroffen ist demnach die Beförderung als Fracht von:
- Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) verpackt gemäß Verpackungsanweisung 965 Teil IA und IB,
- Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) verpackt gemäß Verpackungsanweisung 965 Teil II,
- Lithium-Metall-Batterien (UN 3090) verpackt gemäß Verpackungsanweisung 968 Teil II.
Künftig darf dabei u.a. der Ladezustand der Lithium-Ionen-Batterien in der Regel nicht mehr als 30 % betragen, und für beide UN-Nummern ist in bestimmten Fällen nur ein Versandstück pro Sendung bzw. Umverpackung erlaubt.
Die IATA will diese Änderungen ausführlich in einem Addendum zur 57. Ausgabe der IATA-Dangerous Goods Regulations (DGR) darstellen. Dieses Addendum wird voraussichtlich noch in diesem Monat bekannt gegeben.
Die Änderungen sind das Ergebnis der 25. Sitzung des Dangerous Goods Panel (DGP) der International Civil Aviation Organization (ICAO), die Ende Oktober 2015 in Montreal stattgefunden hat.

