Quecksilber falsch deklariert

ICAO warnt vor Sendungen aus Hongkong.

(fu) In den letzten Monaten sind mehrere falsch deklarierte Quecksilber-Sendungen auf Flügen von Hong Kong aufgefallen. Luftfahrtbehörden und -unternehmen haben die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO über drei Zwischenfälle informiert, bei denen Sendugen undicht waren. In den Luftfrachtbriefen waren die Stückgut-Sendungen mit den Bestimmungsorten Bamako (Mali) und Khartoum (Sudan) als Schmuck, Metall-Ketten, Eisenmetall oder Gussformen deklariert.

Quecksilber ist im Gefahrgutrecht als ätzender Stoff, Klasse 8, eingestuft. Es muss als UN 2809 deklariert und gemäß Verpackungsanweisung 868 verpackt werden. In den jetzt bekannt gewordenen Fällen waren die Sendungen weder deklariert noch sicher verpackt. Da Quecksilber korrosiv wirkt, stellt es bei Leckagen eine beträchtliche Gefahr für das Flugzeug dar.


Die ICAO bittet daher Spediteure und Fluggesellschaften um besondere Vorsicht bei der Annahme von Transporten, die wie oben beschrieben deklariert und vor allem für die genannten Standorte bestimmt sind. Beim kleinsten Zweifel sollten die Akteure vor Annahme der Sendung eine Klarstellung vom Versender einholen. Weiter empfehlen die Luftfrachtspezialisten, dass Airlines, Agenten und Spediteure die Übereinstimmung von Sendungen und Packliste prüfen sowie gegebenenfalls Warenkontrollen vornehmen.


Gefahrgut im Luftverkehr wird nur befördert, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass die Gefahrgusendungen richtig klassifiziert, verpackt, markiert und gekennzeichnet sind. Die ICAO weist jetzt noch einmal darauf hin, dass Geldstrafen von 250.000 $ und Gefängnisstrafen von 2 Jahren drohen, wenn Gefahrgut gar nicht oder falsch deklariert wird.

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