Luftverkehr: Passagiere und gefährliche Güter

Die IATA stellt die Tabelle 2.3.A aus der Ausgabe 2018 ihrer DGR u.a. in Deutsch zur Verfügung. Darin sind die Bestimmungen für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck zusammengestellt.

(mih) Bei Flugreisen dürfen Passagiere oder Besatzungsmitglieder gefährliche Güter nicht im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck mitführen. Ausnahmen hat die International Air Transport Association (IATA) in Tabelle 2.3.A ihrer Dangerous Goods Regulations (DGR) zusammengestellt. Hierbei sind im Handgepäck erlaubte gefährliche Güter auch „zum Mitführen am Körper“ erlaubt, es sei denn, es ist etwas anderes vorgegeben. Einzelne Staaten oder Luftverkehrsgesellschaften können allerdings weitergehende Beschränkungen anordnen.

Die IATA hat die Tabelle 2.3.A gemäß 59. Ausgabe der IATA-DGR, die seit 1. Januar 2018 verbindlich anzuwenden ist, nun auch in Deutsch zum Download zur Verfügung gestellt. Sie ist zudem in Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch verfügbar.

Die IATA-DGR gibt es u.a. in Englisch und in Deutsch: jeweils als Handbuch mit rund 1.000 Seiten, in elektronischer Form als Webdownload oder als Kombination. Die IATA-DGR werden von allen IATA-Mitgliedsgesellschaften bei der Gefahrgutbeförderung per Flugzeug eingehalten.

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