Luftverkehr: Lithium-Batterie-Leitfaden überarbeitet

Die IATA hat den Leitfaden an die 60. Ausgabe ihrer Gefahrgutvorschriften für 2019 angepasst.

(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat ihren englischsprachigen Leitfaden für die Beförderung von Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien per Flugzeug (Lithium Battery Guidance Document) aktualisiert. Er wurde an den ab 1. Januar 2019 geltenden Rechtsstand der Gefahrgutvorschriften (Ausgabe 2019-2020 der ICAO-TI und 60. Ausgabe der IATA-DGR) angepasst. Der Leitfaden soll dabei unterstützen, die entsprechenden Gefahrgutbestimmungen für die Beförderung von Lithium-Batterien im Luftverkehr zu erfüllen.

Das 27 Seiten umfassende Dokument stellt Informationen über Begriffsbestimmungen, Klassifizierung, Verbote und Beschränkungen bereit. Zudem werden zahlreiche häufig gestellte Fragen (FAQ – Frequently Asked Questions) zu den Themen „Begriffsbestimmungen“, „Verpacken und Beförderung“, „Vorschriften, um die Bauart zu prüfen“ sowie neu „Fragen zur Prüfzusammenfassung für Lithiumbatterien“ beantwortet.

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