Lithiumbatterien an Bord

Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA warnt vor dem Transport großer Mengen von Lithiumbatterien in Frachtflugzeugen: Die Besatzung müsse sich auf die Risiken solcher Transporte gezielt vorbereiten.

(ak) Aufgrund zahlreicher Unfälle mit Lithiumbatterien hat die US-amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) eine Sicherheitswarnung herausgegeben. Der Safety Alert for Operators (SAFO) 10017 vom 8. Oktober 2010 macht insbesondere auf die Gefahren solcher Lithiumbatterien aufmerksam, die von den Regelungen für Klasse 9-Gefahrgüter ausgenommen sind.

 

Weil eine Mitteilung an den Piloten (Notoc) für solche Batterien nicht vorgeschrieben ist, kann sich die Flugzeug-Crew auch nicht auf die Gefahren des Transports einstellen. Untersuchungen der FAA haben ergeben, dass das Überhitzen von Lithiumbatterien zu einer Kettenreaktion führen kann. Die Batterien können sich derart erwärmen, dass  die Lufttemperatur im Frachtraum dabei über die zur Selbstentzündung von Lithiumbatterien ausreichende Temperatur ansteige. Entzündliches Elektrolyt und geschmolzenes Litihummetall drohen mit großem Druck auszutreten.

 

Mit den herkömmlichen Halon-1301-Löschanlagen lasse sich ein derartiger Brand nicht unter Kontrolle bringen. Im Gegenteil, beim Austritt von Halon könne sich das Feuer auf andere entflammbare Stoffe ausbreiten. Bislang stünden auch keine Verpackungen zur Verfügung, die den bei einem Brand von Lithiumbatterien entstehenden Temperaturen standhalten könnten. Daher empfiehlt die FAA insbesondere folgende zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen:

 

1. Die Fluggesellschaften sollten ihre Kunden bitten, ihnen Bulk-Sendungen von Lithiumbatterien zu melden, die von den Gefahrgutvorschriften ausgenommen sind.

 

2. Sendungen mit Lithiumbatterien sollten wenn möglich in Klasse C-Frachträumen oder an anderen Orten transportiert werden, die über alternative Löschsysteme verfügen.

 

3. Die Fluggesellschaften werden angehalten, das Personaltraining, das Verstauen der Ladung sowie die Kommunikationswege für den Fall eines Brandes von Lithiumbatterien zu überprüfen.

 

4. Besonderer Wert sollte auf den sorgfältigen Umgang und die Einhaltung aller Vorschriften für den Transport von Klasse 9-Gefahrgütern gelegt werden, einschließlich derer für Lithiumbatterien.

 

In diesem Zusammenhang wies die FAA darauf hin, dass auch das am 3. September in den Vereinigten Arabischen Emiraten abgestürzte Frachtflugzeug des United Parcel Service große Mengen an Lithiumbatterien an Bord hatte. Die Unfallursache sei jedoch noch nicht abschließend geklärt.

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