Lithium-Batterien im Luftverkehr 2015
Die IATA weist schon jetzt auf Änderungen hin, die 2015 auf Versender bei der Beförderung von Lithium-Metall-Batterien als Luftfracht zukommen.
(mih) Die International Air Transport Association (IATA) weist schon jetzt auf Änderungen hin, die im kommenden Jahr auf Versender bei der Beförderung von Lithium-Metall-Batterien als Luftfracht zukommen: Ein Transport wird ab 1. Januar 2015 nur noch als „Cargo Aircraft Only“ (CAO) möglich sein.
Das Verbot der Beförderung in Passagierflugzeugen gilt nur für Lithium-Metall-Batterien, wenn sie allein versendet werden, aber nicht für Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt.
Einzelheiten hat die IATA in einem Lithium-Batterie-Update zusammengestellt.

