LBA verweist auf „Lithium-Batterie-Leitfaden“ der IATA
Der Leitfaden soll helfen, offene Fragen bei der Auslegung der ICAO-TI zu beantworten.
(mih) Die Auslegung der internationalen Gefahrgutvorschriften (International Civil Aviation Organizsation, Technical Instructions – ICAO-TI) lässt bei der Beförderung von Lithium-Batterien im Luftverkehr einige Fragen offen. Dazu verweist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in einem Informationsschreiben vom 10. April dieses Jahres auf den „Lithium-Batterie-Leitfaden“ der International Air Transport Association (IATA), der ausführliche Informationen und Praxisbeispiele enthält:
- Begriffsbestimmungen
- Klassifizierung (einschließlich Klassifizierungsflussdiagramme)
- Beförderungsbedingungen
- Ausnahmen sowie Sonderbestimmungen
- Verpackungsbestimmungen
- Verbote sowie Bestimmungen für Passagiere
- häufig gestellte Fragen.

