LBA-Prüfungstermine 2024
Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht Termine zur Ablegung des Qualifikationsnachweises für Ausbilder
(ur) Ausbilder und Ausbilderinnen, die Schulungen für Personal von Versendern (A), Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abwicklung von gefährlichen Gütern befasst ist (C), und Personal von Betreibern und Bodenabfertigungsagenten, das gefährliche Güter annimmt (Annahmekontrolle) (F), abhalten möchten, müssen vor erstmaliger Durchführung einer Schulung einen Qualifikationsnachweis in schriftlicher Form bestehen (vgl. Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2022-2-713, Punkt 3, Qualifikation von Ausbildenden gemäß CBTA).
Für das Jahr 2024 sind fünf Termine geplant:
- 20. Februar 2024
- 26. März 2024
- 04. Juni 2024
- 03. September 2024
- 05. November 2024
Die Prüfung findet in den Räumen des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) in Raunheim statt.
Der Qualifikationsnachweis ist fünf Jahre gültig und muss vor Ablauf erneuert werden.
Ein Antrag auf Wiederholungsprüfung muss mindestens drei Monate vor Ablauf des Qualifikationsnachweises in schriftlicher Form beim LBA eingegangen sein.
Die Anmeldung zum Qualifikationsnachweis kann von den Internetseiten des LBA heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular soll dann per Post oder Fax an die Behörde gesendet werden.

