Informationen vom LBA
Mit drei aktualisierten Informationsschreiben erläutert das Luftfahrt-Bundesamt Regelungen für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr.
(mih) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet B 32 – Gefahrguttransport im Luftverkehr, hat drei Informationsschreiben zum Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr aktualisiert und mit Datum vom 27. Februar 2017 zum Download bereitgestellt:
- Tabelle zu den ICAO-Bestimmungen bezüglich der gefährlichen Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden (Tabelle 8-1 ICAO-TI 2017-2018)
- Voraussetzungen zur Erteilung der Schulungsgenehmigung für Gefahrgutschulungen gemäß Teil 1 Kap. 4 ICAO-TI
- Anmeldung zur Ausbilderzulassung gemäß Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-238-16.

