IATA-DGR englisch: Addendum 1
Die IATA aktualisiert damit die 56. Ausgabe ihrer Gefahrgutvorschriften für 2015.
(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat zur englischsprachigen 56. Ausgabe ihrer Dangerous Goods Regulations (DGR), die seit Anfang dieses Jahres gültig sind, das Addendum 1 vom 8. Januar veröffentlicht.
Auf neun Seiten sind diverse Änderungen, Ergänzungen und Neuerungen zu den Abweichungen der Staaten (Kroatien – HRG) und zu den Abweichungen verschiedener Luftfahrtunternehmen (IATA-Codes 3K, AF, BR, DL, E9, EK, FI, JL, KZ, OM, OZ, QF, RU, TZ und XW) zusammengestellt (Abschnitt 2.8.2 und 2.8.4). Weitere Aktualisierungen betreffen:
- Unterabschn. 2.3.4.7 Mit Lithium-Batterien betriebene elektronische Geräte
- Unterabschn. 4.4 Sondervorschrift A78 (172)
- Unterabschn. 5.1 Verpackungsanweisungen 565, 679, 961 und 968
- Unterabschn. 7.1.5.3.1 Umweltgefährdende Stoffe
- Unterabschn. 7.2.2.3.2 (a) Kennzeichen Spezifikationen
- Unterabschn. 10.3.11.1.1.1 Klassifizierung von freigestellten Versandstücken
- Unterabschn. 10.3.11.1.5 Uranhexafluorid
- Anh. D, F.2 und F.3
Ein entsprechendes Addendum zur deutschen Ausgabe soll in Kürze folgen.
Die 56. Ausgabe der IATA-DGR gibt es in Englisch und in Deutsch: jeweils als Handbuch mit rund 1.000 Seiten, in elektronischer Form auf CD-ROM oder als Kombination. Die IATA-DGR werden von allen IATA-Mitgliedsgesellschaften bei der Gefahrgutbeförderung per Flugzeug eingehalten.

