IATA-DGR deutsch aktualisiert
Das Addendum 2 liegt nun vor, und das Addendum 1 wurde zwischenzeitlich noch mal überarbeitet.
(mih) Das von der International Air Transport Association (IATA) am 14. Februar dieses Jahres bekannt gemachte Addendum 2 zur englischen Fassung der 54. Ausgabe der Dangerous Goods Regulations (DGR) steht nun auch für die deutsche Ausgabe zum Download bereit.
Danach gilt die Sondervorschrift A51, die einen neuen Wortlaut erhält, nun nicht mehr bei Beförderungen von UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien). Sie ist bei UN 2794 Batterien, nass, gefüllt mit Säure (elektrische Sammler) und UN 2795 Batterien (Akkumulatoren), nass, gefüllt mit Alkalien (elektrische Sammler) anwendbar. Somit dürfen Lithium-Ionen-Flugzeug-Batterien vorübergehend nicht als Luftfracht in Passagierflugzeugen befördert werden. Daneben sind nochmals diverse neue Änderungen zu den Abweichungen verschiedener Luftfahrtunternehmen in Abschnitt 2.8.4 aufgeführt.
Das Addendum 1 zur deutschen Fassung der derzeit geltenden IATA-DGR (ursprünglich mit Datum vom 27. Dezember 2012, bekannt gemacht am 4. Februar 2013) ist zwischenzeitlich noch mal überarbeitet worden. Es liegt nun in einer aktualisierten Fassung vom 7. März 2013 vor.

