Großrazzia bei Luftfrachtunternehmen

Mitarbeiter des Luftfahrt-Bundesamtes haben in den vergangenen Tagen unangekündigt zahlreiche "Reglementierte Beauftragte" kontrolliert. Ziel ist es, Mängel bei der Kontrolle der Sendungen aufzuspüren.

(ak) Nach den vereitelten Anschlägen mit Luftfrachtbomben hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine bundesweite Großrazzia bei Luftfrachtunternehmen durchgeführt.  "Jeder reglementierte Beauftragte muss jederzeit mit unangemeldeten Kontrollen durch das Luftfahrt-Bundesamt rechnen", sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. "Wir werden dafür sorgen, dass Fracht in Deutschland bestmöglich kontrolliert wird. Dafür müssen wir Lücken aufspüren und schnellstmöglich schließen."

Schwerpunkte der Kontrollen des Luftfahrt-Bundesamtes über reglementierte Beauftragte waren unter anderem Zugangstest an Betriebsstätten,  die Überprüfung der täglichen Funktionstests von Röntgengeräten sowie des Röntgenprozesses und die Überwachung der Einhaltung des Frachtembargos für den Jemen.

Ausgewählte Betriebe der insgesamt 650 zugelassenen reglementierten Beauftragten wurden in ganz Deutschland mit Schwerpunkten in München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Köln/Bonn, Berlin, Hamburg und Leipzig vor Ort kontrolliert,  allein am 10. November 2010 insgesamt 20 Unternehmen. Besonders die Einhaltung der angeordneten Sofortmaßnahmen nach den vereitelten Paketbombenanschlägen − der Fracht-Stopp und die Kontrolle jemenitischer Fracht, die bereits nach Deutschland gelangt war − wurde im Rahmen der laufenden Aufsicht geprüft.

Dabei wurden einzelne Sendungen aus dem Jemen gefunden, die allerdings bereits vor dem Einflugverbot importiert wurden. Die Fracht aus dem Jemen wurde nachweislich einer erneuten Röntgenkontrolle unterzogen. Mehrere der geprüften Röntgengeräte erfüllten nicht die geforderten technischen Voraussetzungen, so dass eine sofortige technische Überprüfung vorgenommen und die Fehler beseitigt wurden. Schwerwiegende Mängel gab es nicht. Bei sämtlichen verhinderten Paketbombenanschlägen handelte es sich um Importfracht, bei der offensichtlich die Kontrollen im Ursprungsland versagt haben oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

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