„GGVLuft“ lässt weiter auf sich warten

Das BMVI hat mit den Vorarbeiten begonnen, und es ist vorgesehen, die Beteiligten anzuhören. Bis zum Inkrafttreten gelten weiterhin die bestehenden Verwaltungsvorschriften des LBA.

(mih) Die per Gerichtsurteil geforderte nationale Gefahrgutverordnung für den Luftverkehr („GGVLuft“) als Rechtsgrundlage für den Transport gefährlicher Güter per Flugzeug lässt weiter auf sich warten. Laut Informationen aus dem Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde in der Abteilung Luftfahrt aber mit den Vorarbeiten begonnen.

Der Aufbau der neuen Verordnung, deren Name noch nicht feststeht, sollte sich ursprünglich an der Struktur der „alten“, bis Februar 2016 geltenden Gefahrgutverordnung See (GGVSee) orientieren. Dem Vernehmen nach wird sich der Aufbau nun wohl eher an dem der „neuen“ GGVSee orientieren. Ein Entwurf soll in den kommenden Monaten fertiggestellt werden; anschließend ist vorgesehen, die Beteiligten anzuhören.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung würden weiterhin die bestehenden Verwaltungsvorschriften des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) gelten – obwohl das Gericht ihnen attestiert hätte, dass sie nicht rechtlich basiert seien. Dieses Vorgehen sei nach Ansicht der Abteilung Luftfahrt im BMVI auch vom Urteil gedeckt.

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