Einschränkung für Lithiumbatterien

Lufthansa Cargo nimmt seit Kurzem keine Gefahrgutfrachtsendungen der UN 3480 und UN 3090 mehr zur Beförderung an.

(mih) Das Luftfahrtunternehmen Lufthansa Cargo hat seine Bestimmungen für den Lithiumbatterie-Transport als Fracht mit Passagier- und Frachtflugzeugen angepasst. Gefahrgüter der Klassifizierung UN 3480 und UN 3090 werden seit Kurzem nicht mehr zum Transport angenommen.

Diese Einschränkungen für Lithiumbatterien betreffen:

  • UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien, vorbereitet in Übereinstimmung mit Teil IA, IB und II der Verpackungsanweisung 965
  • UN 3090 Lithium-Metall-Batterien, vorbereitet in Übereinstimmung mit Teil IA, IB und II der Verpackungsanweisung 968.

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