Das LBA informiert
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat verschiedene Informationsschreiben zum Gefahrguttransport im Luftverkehr aktualisiert bzw. neu veröffentlicht.
(mih) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet Gefahrgut, hat vergangene Woche verschiedene Informationsschreiben zum Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr aktualisiert bzw. neu veröffentlicht. Die Themen:
- Voraussetzungen zur Erteilung der Schulungsgenehmigung gemäß Teil 1 Kapitel 4 ICAO-TI (bzw. Abschnitt 1.5 IATA-DGR)
- Transport von Lithium-Batterien
- wärmeerzeugende Artikel im Reisegepäck: Taucherlampen
- alkoholisches Handreinigungsmittel
- Feuerwerkskörper im Passagiergepäck
- Verwendung der „Dangerous Goods Training Books“ 1 bis 5 der IATA
- Mitnahme/Transport von „Anti-Icing Aviation Fuel Additive“
- Meldung von Gefahrgutzwischenfällen
- Erstellung der Versendererklärung für radioaktive Stoffe mit einer Nebengefahr
- Kommentierung zu den in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) Teil II Nr. 36/05 vom 14. April 2005 bekannt gemachten Schulungsanforderungen
- Angabe der Stückzahl für gemischte Gefahrgutsendungen mit Lithium-Batterien nach Teil II bestimmter Verpackungsvorschriften im Luftfrachtbrief
- Kennzeichnungsvorschriften für umweltgefährdende Stoffe der UN 3077 und 3082
- Maschinen oder Geräte mit Verbrennungsmotoren
- Verbot der Mitnahme von Fahrrädern mit Elektroantrieb im Passagiergepäck
- Tauchgeräte mit kleinen Sauerstoffflaschen und Atemkalk
Die Informationsschreiben stehen auf der LBA-Homepage zum Download bereit.

