Addendum 2 zur 54. IATA-DGR englisch
Die diesjährigen Gefahrgutvorschriften der Luftfahrtgesellschaften werden bereits das zweite Mal aktualisiert.
(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat zur englischen Fassung der 54. Ausgabe der Dangerous Goods Regulations (DGR), die seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, ein zweites Addendum veröffentlicht. Es umfasst zwei Seiten.
Die Sondervorschrift A51 wird komplett neu gefasst und ist nun nicht mehr bei Beförderungen von UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien) anwendbar. Sie gilt für UN 2794 Batterien, nass, gefüllt mit Säure (elektrische Sammler) und UN 2795 Batterien (Akkumulatoren), nass, gefüllt mit Alkalien (elektrische Sammler).
Daneben sind nochmals diverse neue Änderungen zu den Abweichungen verschiedener Luftfahrtunternehmen in Abschnitt 2.8.4 aufgeführt.
Ein entsprechendes Addendum zur deutschen Ausgabe soll in Kürze folgen.

