Addendum 2 zu ICAO-TI

Die internationale Luftverkehrsbehörde ICAO hat eine weitere Änderung ihrer TI veröffentlicht.

(ak) Mit Addendum 2 zu den Technical Instructions Ausgabe 2011/2012 (ICAO-TI) fügt die ICAO eine neue Regelung in Teil 1 Kapitel 6 auf Seite 1-6-1 ein. Danach erhält Paragraf 6.1.4 einen neuen Buchstaben, der sich auf die Beförderung von radioaktiv belasteten Passagieren bezieht:

 

b) Personen, die zufällig oder gewollt radioaktive Materialien eingenommen haben oder damit versehentlich kontaminiert worden sind, und transportiert werden, um sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Die Entscheidung obliegt der Fluggesellschaft, die dabei die notwendigen radiologischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz anderer Passagiere und der Crew berücksichtigt.

 

Die nachfolgenden Buchstaben werden entsprechend umnummeriert. Im Jahr 2009 hatte die ICAO die seit vielen Jahren bestehende Ausnahme für die Beförderung von aus medizinischen Gründen radioaktiv behandelten Passagieren auf Personen erweitert, die zum Beispiel in Folge eines Unfalls oder der versehentlichen Einnahme von Medikamenten radioaktiv kontaminiert wurden. Die Regelungen der ICAO galten bislang nicht für solche Beförderungen. Dies wird durch die vorliegende Änderung korrigiert.

 

Als Durchführungshilfe zu dieser Neuerung gab die ICAO den Leitfaden "Guidance Material for Transporting Persons Subjected to Radioactive Material Intake" heraus, der in Abstimmung mit der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA entwickelt wurde. Er stellt weitere Informationen über die zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen bereit.

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