59. IATA-DGR englisch und deutsch korrigiert

Die Gefahrgutvorschriften der Luftverkehrsgesellschaften für dieses Jahr sind zwar erst wenige Tage in Kraft, dennoch gibt es bereits Änderungen, die es zu beachten gilt.

(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat die 59. Ausgabe ihrer Dangerous Goods Regulations (DGR) für dieses Jahr korrigiert. Die Änderungen im Addendum I vom 22. Dezember 2017 zur englischsprachigen Ausgabe bzw. im Zusatz I vom 4. Januar 2018 zur deutschsprachigen Ausgabe gelten seit 1. Januar 2018; davon ausgenommen sind Korrekturen in Tabelle 2.3.A (Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren und Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden) und Unterabschn. 2.3.5.9 (Tragbare elektronische Geräte (PED) (einschließlich Medizinprodukte), die Batterien enthalten), die erst ab 15. Januar 2018 anzuwenden sind.

Die Korrekturen in Tabelle 2.3.A und in Unterabschn. 2.3.5.9 betreffen laut Lithium-Batterie-Service in München Gepäckstücke, die auch Lithiumbatterien (außer Knopfzellen) für bestimmte Funktionen enthalten. Solche Gepäckstücke müssten als Handgepäck befördert werden. Ein Transport im aufgegebenen Gepäck sei nur möglich, wenn die Batterien ausgebaut und im Handgepäck mitgenommen würden. Gepäckstücke, die eine sog. Powerbank enthalten und die sich nicht ausbauen lässt, seien verboten. Die IATA würde damit eine von der International Civil Aviation Organization (ICAO) beschlossene Regelung, die ab 1. Januar 2019 gelten soll, vorwegnehmen.

Mit dem Addendum I bzw. Zusatz I werden zudem verschiedene Abweichungen von Staaten (Äthiopien) in Unterabschn. 2.8.2 und Luftverkehrsgesellschaften (5X, AC, AF, AR, AU, BI, BT, CC, CI, EI, EY, FX, G3, KM, OM, PG, QK, RH, RS, RV, SX, TK, UL, WY und XW) in Unterabschn. 2.8.3 ergänzt, geändert und gestrichen.

Weitere Korrekturen betreffen die Dokumentation in Unterabschn. 2.6.8.2, die Sonderbestimmung A75 in Unterabschn. 4.4, die Verpackungsanweisung 114 in Abschn. 5, Kennzeichen in Abschn. 7, die Handhabung in Tabelle 9.3.A, radioaktive Stoffe in Unterabschn. 10.8.3.9.3 sowie Kontaktdaten in Anh. D.1 und E.2.

Die IATA-DGR gibt es u.a. in Englisch und in Deutsch: jeweils als Handbuch mit rund 1.000 Seiten, in elektronischer Form als Webdownload oder als Kombination. Die IATA-DGR werden von allen IATA-Mitgliedsgesellschaften bei der Gefahrgutbeförderung per Flugzeug eingehalten.

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