57. IATA-DGR englisch: Addendum I

Die IATA übernimmt die Änderungen in den ICAO-TI in ihre DGR und passt weitere Regelungen an, insbesondere bei den Abweichungen der Staaten und Luftfahrtunternehmen.

(mih) Kurz nachdem die International Civil Aviation Organization (ICAO) das Addendum 3 zur Ausgabe 2015-2016 der Technical Instructions (TI) bekannt gemacht hat, zieht die International Air Transport Association (IATA) nach und veröffentlicht mit Datum vom 19. Januar 2016 das Addendum I zur englischsprachigen 57. Ausgabe ihrer Dangerous Goods Regulations (DGR) für dieses Jahr.

Das Addendum I zu den IATA-DGR enthält neben den von der ICAO bekannt gemachten Änderungen (sofortiges Verbot der Beförderung von Catecholboran und 1,3,2-Benzodioxaborol, neue Sondervorschrift A210 sowie ab 1. April 2016 geänderte Beförderungsbedingungen für UN 3480 und UN 3490) auf 29 Seiten diverse weitere Änderungen, Ergänzungen und Neuerungen. Sie betreffen

  • neue Abweichungen der Staaten (Ghana – GHG, Indonesien – IDG)
  • neue Abweichungen der Luftfahrtunternehmen (IATA-Codes BL, G3, GK und UH)
  • neue, geänderte und gestrichene Abweichungen der Luftfahrtunternehmen (IATA-Codes 3K, 4C, 4M, 5X, AA, AC, AS, AY, EK, ES, FJ, GA, JJ, JQ, KC, KL, KQ, L7, LA, LH, LP, LU, LX, M3, M7, MN, MP, OM, PZ, QK, QR, RO, RV, SV, TG, UA, UC, VA, XG, XL und XQ)
  • Tabelle 2.3.A in Unterabschn. 2.3
  • Unterabschn. 2.3.5.9
  • Unterabschn. 5.0.1.3
  • Unterabschn. 5.1 Verpackungsanweisungen 492, 952, 965, 968 und 970
  • Unterabschn. 9.1.4
  • Anh. D.1, D.2 und E.2.

Ein entsprechendes Addendum zur deutschen Ausgabe soll in Kürze folgen.

Die 57. Ausgabe der IATA-DGR gibt es in Englisch und in Deutsch: jeweils als Handbuch mit rund 1.000 Seiten, in elektronischer Form auf CD-ROM oder als Kombination. Die IATA-DGR werden von allen IATA-Mitgliedsgesellschaften bei der Gefahrgutbeförderung per Flugzeug eingehalten.

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