Zuständige Behörden in Dänemark
Neben der übergeordneten Behörde, der dänischen Straßenverkehrsbehörde, sind 13 weitere mit Kontaktdaten genannt.
(mih) Die ADR-Vertragsparteien notifizieren bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) u.a. die zuständigen Behörden. Dänemark hat diese Liste vor Kurzem aktualisiert (Stand 15. Februar 2024). Neben der übergeordneten Behörde, der Danish Road Traffic Authority (Færdselsstyrelsen), sind 13 weitere Behörden mit Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse genannt. Sie sind zuständig für
- Transport von Material der Klasse 7 im Allgemeinen
- Berichte über schwere Unfälle oder Zwischenfälle
- Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte)
- Zulassungsbescheinigungen für Fahrer
- Zulassung von Klassifizierungen anderer Stoffe als Klasse 7 und Feuerwerkskörper
- Zulassung von Klassifizierungscodes für Feuerwerkskörper
- Ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)
- Ortsbewegliche Druckgeräte für Stoffe der Klasse 2 (andere als gemäß TPED) und Drucktanks für andere Stoffe als Klasse 2
- Drucklose Tanks
- Verpackungen (außer für Klasse 7)
- Prüfung und Zulassung von Verpackungen
- Straßenkontrollen
- Transportbeschränkungen – vorgeschriebene Routen

