Gefahrgutfahrerschulung: neue Kurspläne und Mustersatzung

Die DIHK hat die neuen digitalen Möglichkeiten für die Gefahrgutfahrerschulung nach ADR 2027 in die verbindlichen Kurspläne und die Mustersatzung einfließen lassen.

(mih) Mit dem ADR 2027 wird es künftig möglich sein, in die Gefahrgutfahrerschulungen gemäß Kap. 8.2 ADR unter Einhaltung bestimmter Vorgaben digitale Schulungs- und Lernformen zu integrieren. Die DIHK hat die „Mustersatzung betreffend die Schulung der Gefahrgutfahrer“ und die fünf verbindlichen Kurspläne für die Schulung von Gefahrgutfahrern (Basiskurs, Auffrischungsschulung, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 7 und Aufbaukurs Klasse 1) an die ab dem 1. Januar kommenden Jahres geltenden neuen Vorgaben angepasst. Die Kurspläne geben die Themensektoren, die Lernziele, die Lerninhalte, die methodisch-didaktischen Anforderungen sowie die Richtwerte für den zeitlichen Umfang vor.

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