Kritik an BAV-Sicherheitsmaßnahmen führt zu Anpassungen

Das BAV hat Maßnahmen angeordnet, um die Sicherheit des Schienengüterverkehrs zu gewährleisten. Diese wurden nun in zwei Punkten angepasst.

(os) Am 11. September 2025 hatte das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV), als Reaktion auf den Unfall im Gotthard-Basistunnel im Sommer 2023 und auf der Basis des Berichts der Schweizer Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST), die angekündigten Maßnahmen konkretisiert und die Revisionsintervalle für Güterwagenradsätze einseitig verschärft. Die neuen Vorschriften sollten ursprünglich allesamt bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt werden – ein Zeitplan, der laut Verband der Güterwagenhalter in Deutschland (VPI) Wagenhalter und Werkstätten vor kaum lösbare Aufgaben gestellt hätte.

„Sicherheit ist unser oberstes Anliegen. Aber sie darf kein Thema für nationale Alleingänge sein“, so VPI-Vorsitzender Malte Lawrenz im September. Nur im europäischen Rahmen ließen sich praktikable und wirksame Maßnahmen entwickeln, die Sicherheit und Interoperabilität gleichermaßen gewährleisten.

Problematisch sei auch, dass die Verfügung des BAV vor allem die Wagenhalter treffe, welche mit drastisch verkürzten Instandhaltungsintervallen die Hauptlast trügen, während Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiber weitgehend verschont blieben. Zudem habe sich das BAV mit den Sondervorschriften über die bereits seit Juli 2024 vorliegenden Ergebnisse hinweggesetzt, welche das von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) eingesetzte „Joint Network Secretariat“ (JNS) entwickelt hatte.

Auch der Verband der verladenden Wirtschaft (VAP) hatte die vom BAV beschlossenen Maßnahmen scharf kritisiert: Sie würden die Rahmenbedingungen für die verladende Wirtschaft massiv verschlechtern, die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn vermindern und zu einer Verlagerung von Transportvolumen auf die Straße führen – ganz ohne Gewinn an Sicherheit.

Als Reaktion hat das BAV die Umsetzungsfrist für die angeordneten wagentechnischen Untersuchungen inzwischen um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert und außerdem bestimmt, dass sich die Vorgaben für diese Untersuchungen nun ausschließlich nach der zurückgelegten Strecke und nicht mehr nach einem Zeitraum bemessen.

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